Feuerwiderstandsprüfungen

Feuerwiderstandsprüfungen

Nicht einfach nur Glas

Der Feuerwiderstand gilt für gesamte Bauteile, nicht nur für einzelne ihrer Komponenten. Die Einstufung betrifft daher die gesamte geprüfte Einheit aus Glas und Rahmen bzw. Zarge (das verglaste Bauteil). Prüfungen müssen also an das jeweilige Bauteil angepasst werden. Die Prüfanforderungen einer Brandschutztür unterscheiden sich deutlich von denen eines Trägers.

Folglich sind im Prüfbericht die Leistung der Glasprodukte und ihre Einsatzumgebung auszuweisen vor der Einführung auf dem Markt.

Prüfberichte

Zur Klassifizierung verglaster Bauteile führen zugelassene Labore Feuerwiderstandsprüfungen durch, bei denen der Prüfling vor einem Testofen platziert wird. Dazu wird ein Bauteil in Ist- oder Maximalgröße verwendet. Besteht das Bauteil die Prüfung, werden die Ergebnisse in offiziellen Prüfberichten dokumentiert und die Verglasungslösung kann anschließend vermarktet werden. Fallweise können an bestimmten Standorten weitere lokale Anforderungen gelten. Die Bauarbeiten sind in jeder Hinsicht gemäß dem Prüfbericht auszuführen.

Es gelten die Allgemeinen Anforderungen der EN 1363-1. Abhängig vom zu testenden Element werden andere spezifische Testmethoden angewendet insbesondere EN 1364-1 für die Türen, EN 1364-3 en -4 für die Fassaden und EN 1365-2 für die Böden und Dächer.

Prüfservice

Wussten Sie, dass wir unseren Kunden einen speziellen Service für die Feuerwiderstandsprüfung anbieten?

Die AGC-Abteilung „Brandschutzglas“ unterstützt unsere Kunden bei der Validierung ihrer Systeme (Glastrennwände, Fenster, Türen) durch Vorabprüfungen gemäß den in der EN 1363-1 definierten Prüfverfahren. AGC verfügt über mehrere Öfen genau für diesen Einsatzzweck.